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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 330/10   

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https://dejure.org/2014,78677
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 330/10 (https://dejure.org/2014,78677)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.03.2014 - L 8 SO 330/10 (https://dejure.org/2014,78677)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. März 2014 - L 8 SO 330/10 (https://dejure.org/2014,78677)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 330/10
    Nach den Angaben des Klägers sei eher von der örtlichen Zuständigkeit der Stadt Bergkamen - der Beklagten im hiesigen Parallelverfahren L 8 SO 329/10 - auszugehen.

    Ferner seien ihm in dem Zeitraum von Dezember 1993 bis Oktober/Dezember 1996 sowohl von der Beklagten dieses Verfahrens als auch von der im Verfahren L 8 SO 329/10 beklagten Stadt Bergkamen rechtswidrigerweise Sozialhilfeleistungen vorenthalten worden.

  • BSG, 10.03.2010 - B 12 SF 2/10 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - kein Entfallen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 330/10
    Dies gilt im Interesse des verfassungsrechtlich gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und einer möglichst zügigen sachlichen Entscheidung grundsätzlich unabhängig von der Verletzung prozessualer oder materieller Vorschriften (so BSG, Beschluss vom 10. März 2010, B 12 SF 2/10 S, juris, Rdnr. 7).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06

    Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Zuweisung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 330/10
    Die Nichtigkeits- und Restitutionsklage bewirkt demnach grundsätzlich keine neue, anderweitige Rechtshängigkeit (so BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006, 5 B 54/06, juris, Rdnr. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2010 - L 8 SO 133/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 330/10
    Seine dagegen am 6. April 2010 erhobene Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 21. Juni 2010 (Az.: L 8 SO 133/10 B) zurückgewiesen.
  • BSG, 26.07.2017 - B 8 SO 54/17 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 8 SO 53/17 B - v. 26.07.2017

    LSG Niedersachsen-Bremen 06.03.2014 - L 8 SO 330/10.

    Mit Beschluss vom 20.6.2014 hat der Senat in der Besetzung mit dem Vorsitzenden Richter Eicher sowie den Richterinnen Krauß und Siefert den Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 6.3.2014 - L 8 SO 330/10 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Prof. Dr. P. beizuordnen, abgelehnt, die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil als unzulässig verworfen und den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Frist zur Einlegung und Begründung der Beschwerde abgelehnt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 8 SO 216/13
    Die Anhörungsrüge des Antragsstellers im Hinblick auf den Beschluss vom 07. Mai 2013 - L 8 SO 330/10 wird als unzulässig verworfen.

    Der Kläger, Antragsteller und Berufungskläger (im Folgenden: Kläger) wendet sich mit seiner am 28. Mai 2013 eingegangenen Anhörungsrüge gegen den ihm am 15. Mai 2013 zugestellten Beschluss vom 07. Mai 2013, mit dem der Senat im Verfahren L 8 SO 330/10 seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung des Berufungsverfahrens abgelehnt hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10
    Im Ergebnis seien ihm sowohl seitens der Beklagten als auch von der (im hier anhängigen Parallelverfahren L 8 SO 330/10 beklagten) Stadt Oldenburg im Zeitraum zwischen dem 15./ 16. Dezember 1993 und dem 25. Oktober 1996 bzw. dem 5. Dezember 1996 in rechtswidriger Weise Sozialhilfeleistungen vorenthalten worden.
  • BSG, 20.06.2014 - B 8 SO 43/14 B
    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 6. März 2014 - L 8 SO 330/10 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Prof. Dr. P F , als Bevollmächtigten beizuordnen, wird abgelehnt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 8 SF 5/13
    Die im Verfahren L 8 SO 330/10 gestellten Ablehnungsgesuche, über die die verbleibenden Mitglieder des 8. Senats sowie die laut Geschäftsverteilungsplan als Vertreterin bestellte Berichterstatterin des 2. Senats entscheiden, haben keinen Erfolg.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2013 - L 8 SF 4/13
    Die in den Verfahren L 8 SO 329/10 und L 8 SO 330/10 gestellten Ablehnungsgesuche, über die die verbleibenden Mitglieder des 8. Senats sowie die laut Geschäftsverteilungsplan als Vertreterin bestellte Berichterstatterin des 2. Senats entscheiden, hat keinen Erfolg.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2018 - L 8 SO 255/18
    Mit Gerichtsbescheid vom 9. April 2018 hat das Sozialgericht (SG) Oldenburg die Klage in dem Verfahren S 21 SO 85/14 abgewiesen, mit der der Kläger die Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens S 21 SO 108/06 (folgend Senatsurteil vom 6. März 2014 L 8 SO 330/10 ; Beschluss des Bundessozialgerichts BSG vom 20. Juni 2014 B 8 SO 43/14 B ; diverse Anhörungsrügeverfahren und Befangenheitsanträge beim Senat und dem BSG, sämtlich für den Kläger erfolglos) begehrt, mit dem er die Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren vor dem Verwaltungsgericht VG Oldenburg ( 3 A 461/97 , Urteil vom 22. August 2001; folgend Beschluss des Oberverwaltungsgerichts OVG Lüneburg vom 11. November 2001) beantragt hatte; in der Sache begehrt der Kläger die Gewährung von Sozialhilfeleistungen nach dem BSHG für die Zeit vom 16. Dezember 1993 bis zum 6. Dezember 1996.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 8 SF 7/17
    Der Antragssteller hält frühere Entscheidungen des Senats (L 8 SO 329/10 und L 8 SO 330/10) offensichtlich für falsch und die Beschlüsse vom 28. Februar 2017 für "krass rechtsfehlerhaft" und "offenkundigen juristischen Schwachsinn".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 8 SF 6/17
    Der Antragssteller hält frühere Entscheidungen des Senats (L 8 SO 329/10 und L 8 SO 330/10) offensichtlich für falsch und die Beschlüsse vom 28. Februar 2017 für "krass rechtsfehlerhaft" und "offenkundigen juristischen Schwachsinn".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2007 - L 10 SF 4/20
    Als Grund gab er objektive Willkür hinsichtlich der rechtsbeugenden Ablehnung der Prozeßkostenhilfe und der rechtsmissbräuchlichen Zurückweisung seiner Berufungen L 8 SO 329/10 und L 8 SO 330/10 in Strafvereitelungs- und Begünstigungsabsicht und eine rechtsmissbräuchliche Ablehnung von beantragten Wiedereinsetzungen an.
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